Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen für die Beherbergung in der „Villa Ottilienruh & Landhäuser“, Punierstraße 23 in 38871 Ilsenburg / Harz der Ilsetal GmbH & Co. KG

 

  1. Abschluss des Vertrages

Mit der online Anfrage oder auch Anfrage per Mail bietet der Gast die Ilsetal GmbH & Co KG, (kurz: Vermieterin genannt), den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder -in/ Bucher –in auch für alle aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder –in/ Bucher –in, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er der Vermieterin gegenüber mit dem Gast zusammen als Gesamtschuldner. Der Vertrag kommt durch die Annahme des jeweiligen Mietangebotes mit der entsprechenden Personenanzahl für die Suite bzw. des Landhauses  durch den Anmelder –in/ Bucher –in zustande. In dem Mietpreisangebot für die Suite inkl. Frühstück bzw. des Landhaus (Frühstück auf Anfrage zubuchbar), ist die Endreinigung einschl. der Nebenkosten enthalten.

Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage/ Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und der Villa verbindlich, wenn dies schriftlich rückbestätigt wird.

Um die Reservierung für den Gast verbindlich abzuschließen, bittet die Vermieterin um eine 25 %-ige Anzahlung des Buchungswertes auf das Geschäftskonto der Ilsetal GmbH & Co. KG, IBAN DE88 8105 2000 0901 0737 92 bei der Harzsparkasse. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhält der Anmelder –in/ Bucher –in von der Vermieterin eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung. Erfolgt im Nachgang zur Buchungsbestätigung eine Stornierung durch den Gast, hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Eine Stornierung hat stets in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Restzahlung des Gesamtpreises hat bis spätestens 30 Tage vor Anreise auf das v.g. Konto zu erfolgen, worüber der Gast ebenfalls eine Zahlungsbestätigung erhält. Storniert der Gast innerhalb der 30 Tage vor dem Anreisetag, so trägt er die Kosten in voller Höhe des Mietpreises gemäß Vertrag.

Bei Nichtinanspruchnahme ist der Gast verpflichtet, auch den vollen Mietpreis gem. Vertrag zu zahlen.

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  1. Nutzungsüberlassung

Die Suite bzw. das Landhaus wird dem Gast für den Zeitraum gem. schriftlicher Buchungsbestätigung in einem sauberen und gepflegten Zustand zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung ist nur für die vereinbarte Anzahl an Personen gem. Vereinbarung erlaubt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Die Betten sind für die Anzahl der Gäste frisch bezogen und jeder Gast erhält von der Vermieterin ein sauberes Hand- und Duschtuch.

Der Gast ist verpflichtet, die Suite bzw. das Landhaus und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln sowie ordnungsgemäß und besenrein wieder freizugeben. Für entstandene Schäden, die auch erst nach Abreise des Gastes festgestellt werden, wird dieser haftbar gemacht. Erfüllungsort ist Ilsenburg, Gerichtsstand Wernigerode.

  1. An- und Abreise

Die Anmelderin erhält von der Vermieterin ca. 3 Tage vor Ihrem Reiseantritt eine „Gute Reise“-Mail mit weiteren Informationen und einem Link für den vorgezogenen Check-In. Sollten Sie hiermit Probleme haben, so bitten wir um Zusendung, Ihrer Postanschrift sowie die Vor- und Nachname mit Geburtsdatum aller Reiseteilnehmer, per Mail zur Ausstellung Ihrer Kurkarten innerhalb des Meldewesens .

 

Die Schlüsselübergabe an den Gast erfolgt durch uns bzw. ein Teammitglied in persönlicher Form mit Einweisung am Anreisetag ab 15.00 – 17 Uhr.

Early Check In: Falls Sie schon frühzeitig anreisen und Ihre Suite beziehen möchten, können wir Ihnen dies, nach vorherige Abstimmung, ab 13.00 Uhr zum Mehrpreis von 40 € ermöglichen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Ankunft unter der Tel.-Nr. 039452/86212 oder unter der Mobil-Nr.  0157/ 71277639, wann Sie voraussichtlich vor Ort sein werden.

Wir bitten Sie, Ihre Suite am Abreisetag bis 11.00 Uhr bzw. das Landhaus bis 10.00 Uhr freizugeben. Hierzu stimmen wir uns im Zuge der Anreiseformalitäten nochmal ab bzw. melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns unter v.g. Kontakt.

Late Check Out: Sofern Ihre Unterkunft am Abreisetag noch Frei zur Verfügung stehen sollte, können Sie Ihren Urlaub für 40 € bis 13.00 Uhr verlängern.

  1. Hunde & Rauchen

Die Unterbringung von Hunde in der Suite bzw. dem Landhaus ist nur nach vorangegangener Zustimmung erlaubt, wobei die Hunde stets durch eine Person beaufsichtigt sein müssen. Die Unterbringung eines Hundes in der Unterkunft setzt voraus, das dieser wohlerzogen und stubenrein ist. Entsprechende Hundeutensilien sind vom Hundebesitzer selbst mitzubringen.

In allen Suiten bzw. der Landhäuser ist Rauchverbot für sämtliche Substanzen, Tabak und Cannabis. Wird in der Unterkunft Rauchgeruch oder ein nicht angemeldetes Tier festgestellt, wird eine Grundreinigungsgebühr von 200 € in Rechnung fällig.

  1. Glasfaser-/ WLAN-Internetanschluss

Wir stellen Ihnen in unserer Villa Ottilienruh & Landhäuser auf Wunsch einen kostenfreien WLAN-Anschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung. Der Anmelder-in / Bucher-in übernimmt gesamtschuldnerisch Haftung für sich und alle Mitreisenden für den Nutzungszeitraum. Sollten durch die Internetbenutzung zusätzliche Kosten verursacht werden, gehen diese ausschließlich zu Lasten des Gastes und werden vollumfänglich geltend gemacht.

Die Vermieterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsanspruch gegen die Vermieterin, die sich auf materielle und ideelle Schäden beziehen, welche durch Nutzung und Nichtnutzung der dargestellten Informationen oder durch Nutzung fehlerhafter und nicht vollständiger Informationen verursacht wurde, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Surfgeschwindigkeit ist abhängig von der Deutschen Telekom. Die Vermieterin übernimmt hierfür keine Verantwortung/ Schadenersatz. Ausfälle des Internets von Seiten der Telekom gehen nicht zu Lasten der Vermieterin und können an Wochenenden und Feiertagen nicht behoben werden.

 

  1. Haftung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Suite bzw. des Landhaus auftreten, wird sich die Vermieterin auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von §§ 701 ff. BGB haften die Vermieterin nur bei Vorsatz- oder grober Fahrlässigkeit. Eine Verwahrung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückhaltung sind für den Gast nur bei unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung der Vermieterin – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – ist beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Logispreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Wasserschaden, Streik o.ä.) oder sonstiger von der Vermieterin nicht zu vertretender Hinderungsgründe (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre der Vermieterin, behält sich die Vermieterin das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Gast/ Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadenersatz zusteht. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast gegenüber der Vermieterin.

Weitere Vereinbarungen werden zwischen den Vertragspartnern nicht geschlossen. Entsprechende Änderungen des Vertrages, Ergänzungen und Erweiterungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ihre Familie Schültke & Team

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